Der deutsche Bauernkrieg des Jahres 1525 zählt zu den größten politisch-sozialen Massenbewegungen der deutschen Geschichte. Das Aufbegehren der Bauern gegen weltliche und geistliche Obrigkeiten breitete sich gewissermaßen wie ein „Flächenbrand“ im Zürcher Oberland, Tirol, Salzburg, dem Elsaß, Oberschwaben, Franken und Thüringen aus. Angesichts der Gottesfurcht und der allgemein herrschenden Frömmigkeit, von denen die Menschen dieser Zeit geprägt waren, erscheint es interessant, zu untersuchen, warum die Bauern es wagten, sich gerade gegen die klerikale Obrigkeit zu wenden. Zunächst wird in dieser Arbeit geklärt, wie es um die Laienfrömmigkeit in Deutschland tatsächlich bestellt war und wie diese mit einem Aufbegehren gegen die Kirche zu vereinbaren war. Im Anschluss daran wird erläutert, inwiefern die Kirche das Leben der Bauern in materieller Hinsicht beeinflusste und ob hieraus Gründe für die antiklerikale Haltung im Bauernkrieg abgeleitet werden können. Schließlich wird untersucht, inwiefern die reformatorischen Bewegungen in Deutschland in Zusammenhang zu den Aufständen der Bauern stehen. Hierzu sollen die Haltungen der Reformatoren Martin Luther, Ulrich Zwingli und Thomas Müntzer zu den Anliegen der Bauern dargelegt werden. Das Verhältnis von Kirche und Volk vor dem Ausbruch des Bauernkrieges soll insbesondere durch die Untersuchung der zwölf oberschwäbischen Artikel geschehen, die sich rasch auf das gesamte Aufstandsgebiet ausbreiteten und daher „als das Manifest der gesamten Bauernschaft betrachtet werden“ können. Für die Klärung des Verhältnisses zwischen der Reformation und dem Bauernkrieg werden exemplarisch die reformatorischen Schriften beleuchtet, die das Interesse der Bauern angesichts ihrer sozialen Lage besonders erweckten.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Kirche und Volk am Vorabend des Bauernkrieges
2.1 Die Laienfrömmigkeit
2.2 Die Belastungen des Volks durch die Kirche
2.2.1 Der Zehnt
2.2.2 Der Zins
2.2.3 Der Handlohn
2.2.4 Die Leibeigenschaft
3. Die Reformation und der Bauernkrieg
3.1 Martin Luther und die Bauern
3.2 Die Reformatoren Zwingli und Müntzer und die Bauern
3.2.1 Ulrich Zwingli
3.2.2 Thomas Müntzer
4. Schluss
Quellen- und Literaturverzeichnis:
1. Einleitung
Der deutsche Bauernkrieg des Jahres 1525 zählt zu den größten politisch-sozialen Massenbewegungen der deutschen Geschichte. Das Aufbegehren der Bauern gegen weltliche und geistliche Obrigkeiten breitete sich gewissermaßen wie ein „Flächenbrand“ im Zürcher Oberland, Tirol, Salzburg, dem Elsaß, Oberschwaben, Franken und Thüringen aus.1 Angesichts der Gottesfurcht und der allgemein herrschenden Frömmigkeit, von denen die Menschen dieser Zeit geprägt waren, erscheint es interessant, zu untersuchen, warum die Bauern es wagten, sich gerade gegen die klerikale Obrigkeit zu wenden. Zunächst soll hierfür geklärt werden, wie es um die Laienfrömmigkeit in Deutschland tatsächlich bestellt war und wie diese mit einem Aufbegehren gegen die Kirche zu vereinbaren war. Im Anschluss daran wird erläutert, inwiefern die Kirche das Leben der Bauern in materieller Hinsicht beeinflusste und ob hieraus Gründe für die antiklerikale Haltung im Bauernkrieg abgeleitet werden können. Schließlich wird untersucht, inwiefern die reformatorischen Bewegungen in Deutschland in Zusammenhang zu den Aufständen der Bauern stehen. Hierzu sollen die Haltungen der Reformatoren Martin Luther, Ulrich Zwingli und Thomas Müntzer zu den Anliegen der Bauern dargelegt werden. Das Verhältnis von Kirche und Volk vor dem Ausbruch des Bauernkrieges soll insbesondere durch die Untersuchung der zwölf oberschwäbischen Artikel geschehen, die sich rasch auf das gesamte Aufstandsgebiet ausbreiteten und daher „als das Manifest der gesamten Bauernschaft betrachtet werden“2 können.3 Für die Klärung des Verhältnisses zwischen der Reformation und dem Bauernkrieg werden exemplarisch die reformatorischen Schriften beleuchtet, die das Interesse der Bauern angesichts ihrer sozialen Lage besonders erweckten.
2. Kirche und Volk am Vorabend des Bauernkrieges
2.1 Die Laienfrömmigkeit
Für den Kirchenhistoriker Bernd Moeller gilt der Vorabend des Bauernkrieges als „eine der kirchenfrömmsten Zeiten des Mittelalters.“4 Das Leben der Menschen war in all seinen Facetten von Religiosität geprägt5 und Widerstandsbewegungen gegen den Absolutheitsanspruch der Kirche waren weitestgehend „ausgestorben“.6 Ein immenser Anstieg an Kirchenstiftungen und Wallfahrten, aber auch die Hexenverfolgungen zeugten von einem zunehmend intensiver gelebten Glauben. Angesichts der „Schrecknisse und Notzeiten dieses Zeitalters“7 stieg zudem das Abhängigkeitsbewusstsein der Bevölkerung gegenüber einer Gottheit, die das Heil der Menschen garantieren konnte.8 Das eigene Heil sollte hierbei vor allem für die Zeit nach dem Leben durch gute Werke auf Erden gesichert werden. Im „Heilsbesitz“ stand hierbei die Kirche, die den Menschen Anleitung gab, wie sie sich vor dem Tod abzusichern hätten. Getrieben von der Angst, nach dem Tod ein Dasein im Fegefeuer zu fristen, stieg die Anzahl der Spenden für die als Heilsverwalter verstandene Kirche,9 um „die Mittler zu Gott gleichsam dingfest zu machen, sich eine Garantie für das Heil zu erzwingen.“10 Angesichts dieser tiefen Frömmigkeit und der tief sitzenden Angst vor dem Fegefeuer, drängt sich die Frage umso mehr auf, warum sich die Bauern 1525 gegen den Klerus richteten und gewaltsam gegen ihre Heilsvermittler vorgingen. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass das Aufbegehren der Bauern gegen die Kirche ihrer Frömmigkeit keinen Abbruch tat, sondern im Gegenteil vielmehr als Ausdruck derselben verstanden werden muss. Kritik wurde nämlich nicht an der Religion als solcher, sondern an der Amtskirche und ihren Dienern geübt, welche ihren Aufgaben vielfach nicht in angemessener Weise nachkamen und oft wider die heilige Schrift lebten. Solch ein Widerspruch wurde vor allem in dem zügellosen Leben vieler Geistlicher gesehen, das sich nicht mit ihrer Pflicht zur Armenfürsorge oder einem asketischen Leben vereinen ließ. Große Kritik erfuhr in diesem Zusammenhang auch die Vernachlässigung ihrer seelsorgerischen Pflichten. Die Folge war ein weit verbreiteter Antikleralismus bei gleichzeitiger Frömmigkeit und bestehender Heilsunsicherheit der Menschen.11 Eine Untersuchung der Kritik an der Amtskirche in den oberschwäbischen zwölf Artikeln bestätigt diese Einschätzung. In der Einleitung zu den zwölf Artikeln erklärten die Bauern bereits deutlich, dass der Grund ihres Aufbegehrens letztlich darin liege, dass sie durchsetzen wollten„[…]das Evangelion zu hören und demgemeß zu leben[…]“12, was ihnen die klerikale Obrigkeit offenbar verwehrte. Im ersten Artikel forderten die Bauern daher, ihren Pfarrer selbst wählen und vor allem wieder absetzen zu können, „wann er sich ungepührlich hielt“13. Auf diese Weise wollten die Bauern sicher gehen, einen gemäß der heiligen Schrift handelnden Heilsvermittler als Pfarrer in ihren Gemeinden zu haben. Weiterhin sollte dieser das Evangelium „one menschlichen Zusatz“14, also in seiner reinen Form predigen, damit die Bauern eine Chance darauf behielten, zu Gott kommen zu können. Hier wird bereits deutlich, dass die Bauern nicht den Dienern der Amtskirche und deren Auslegung der heiligen Schrift vertrauten, sondern sie vielmehr die heilige Schrift selbst als Autorität wahrnehmen wollten. Dieser sich zur Bibel hin wandelnde Gehorsam wird auch im zweiten und dritten Artikel offenkundig, in denen die Bauern die Abgabe des kleinen Zehnts15 sowie die Leibeigenschaft ablehnten, da sie nicht mit den Inhalten der heiligen Schrift übereinstimmten. Im letzten Artikel signalisierten die Bauern, dass sie erst dann von ihren Forderungen ablassen würden, wenn diese der heiligen Schrift widersprächen.16
Um sich ihres Heils zu vergewissern, forderten die Bauern also, ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen zu können, indem sie der heiligen Schrift und nicht der oft ungebührlich handelnden Amtskirche als Autorität folgten. Es ist als Ausdruck ihrer Frömmigkeit zu verstehen, dass sie hierbei die Anstrengung unternahmen, „die Welt endlich konsequent nach dem göttlichen Willen zu gestalten, die im neuen Testament niedergelegte Botschaft Christi zu aktualisieren und so das ewige Heil zu erlangen.“17
2.2 Die Belastungen des Volks durch die Kirche
Nachdem nun die Kritik der Bauern an der Religiosität der Kirche dargelegt wurde, soll nun genauer untersucht werden, inwiefern sie in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht von der Kirche unterdrückt wurden. Der Historiker Rudolf Endres führt den Zins, den Zehnt und den Handlohn als die drei größten wirtschaftlichen Belastungen der Bauern auf.18 Daneben trat in einigen Regionen die Leibeigenschaft als besondere Form grundherrlicher Unterdrückung auf.19 Im Folgenden sollen diese Belastungen vorgestellt und weiterhin dargelegt werden, inwiefern die Kirche Profit aus ihnen zog.
2.2.1 Der Zehnt
Die Erhebung des Zehnts ist für die Frage nach klerikaler Unterdrückung besonders aufschlussreich, da er als „wichtigste Kirchensteuer“20 nur von der Kirche eingetrieben wurde und somit als Belastung zu verstehen ist, die einzig die Kirche zu verantworten hatte. Es wurde zwischen dem großen und dem kleinen Zehnt unterschieden. Der erste beinhaltete den kirchlichen Einzug von zehn Prozent des erwirtschafteten Korns, Weizens, Hafers, der Gerste sowie des Weins. Besonders hart traf vor allem die ärmeren Bauern jedoch die Einforderung des kleinen Zehnts, der den Einzug von zehn Prozent des Krauts, der Rüben, der Hirse, der Zwiebeln, des Obsts und des Viehs bedeutete.21 Auch in den 12 Artikeln bezogen die Bauern Stellung zur Abgabe des Zehnts. Mit der Entrichtung des großen Zehnts, da er auf die heilige Schrift zurückgeführt werden konnte, waren die Bauern unter der Bedingung einverstanden, dass der Pfarrer hiervon entlohnt und entstandene Überschüsse zur Bekämpfung dörflicher Armut eingesetzt würden. Den kleinen Zehnt, „den die Menschen erdicht haben“22 lehnten die Bauern jedoch ab, da er das durch Gott dem Menschen frei beschaffene Vieh besteuern sollte.23 Dass der Zehnt nicht rundweg abgelehnt wurde, sondern nur der Teil, der nicht durch die Bibel legitimiert wurde, belegt abermals, dass die Bauern sich nicht etwa vom Glauben abkehrten, sondern dass die heilige Schrift als Ausdruck göttlichen Willens für sie die einzige Autorität darstellte.
2.2.2 Der Zins
Die stärkste Belastung für die Bauern lag wohl in den Abgaben, die sie ihrem Grundherren zu leisten hatten, da diese sich auf bis zu vierzig Prozent des erwirtschafteten Ertrages beliefen. Missernten konnten so zum persönlichen Ruin eines Bauern führen, wenn ihr Grundherr auf die vollständige Begleichung der Schulden bestand.24 Zu diesen Grundherren zählten unter anderem auch Klöster, deren Äbte, Vögte und Mönche oft mit „unerbittlicher Strenge“25 auftraten und unter Gebrauch ihrer geistlichen Sanktionsgewalt bäuerliche Abgaben einforderten.26 In den oberschwäbischen zwölf Artikeln forderten die Bauern hierzu vor allem Rechtssicherheit bezüglich der zu leistenden Abgaben, da diese sowie die Frondienste oftmals willkürlich festgesetzt und erhöht wurden.27 Diese willkürlichen und gleichzeitig rigorosen Abgabenerhebungen, die auch vonseiten klösterlicher Grundherren vorgenommen wurden, müssen als erhebliche wirtschaftliche Belastung der Bauern gewertet werden, die deren Aufbegehren nachvollziehbar werden lässt.
2.2.3 Der Handlohn
Der Handlohn wurde ebenfalls vonseiten der Lehensgüter, die nicht selten Klöster darstellten, erhoben. Hier handelte es sich um die Abgabe von fünf bis zehn Prozent eines Guts im Fall einer Besitzveränderung desselbigen durch Verkauf oder Vererbung.28 In den zwölf Artikeln wurde der Handlohn zwar nicht explizit aufgeführt, aber es darf vermutlich dennoch davon ausgegangen werden, dass er Anteil am wachsenden Unmut der Bauern gegenüber weltlichen und kirchlichen Grundherren hatte, da er eine erhebliche wirtschaftliche Belastung und Einschränkung der persönlichen Freiheit darstellte.
2.2.4 Die Leibeigenschaft
Die Leibeigenschaft war eine Form der Unterdrückung, die zur Zeit des Bauernkrieges nur noch im Südwesten des Reiches, vor allem in Oberschwaben, im Allgäu, im Schwarzwald und am Oberrhein praktiziert wurde. Daher ist der entsprechende dritte Artikel in den Forderungen der Bauern nur für diese Regionen zu berücksichtigen.29 Hierin verwiesen die Bauern darauf, dass sie „Christus all mit seinem kostparlichen Plutvergüssen erlößt und erkauft hat“30 und die Leibeigenschaft demnach nicht mit dem göttlichen Willen zu vereinbaren sei. Da auch hier Klosterherrschaften beteiligt waren, dürfte auch diese als nicht „bibelkompatibel“ verstandene wirtschaftliche Unterdrückung den bäuerlichen Unmut gegenüber der Kirche gesteigert haben.
3. Die Reformation und der Bauernkrieg
Bei der Betrachtung der Frage nach den Ursachen einer bäuerlichen Auflehnung gegenüber der Kirche dürfen die gleichzeitig verlaufenden Reformationsbewegungen in Deutschland nicht unberücksichtigt bleiben. Im Folgenden soll geklärt werden, inwiefern sich die Bauern in den Zielen der Reformatoren wiederfinden konnten und wie die Reformation daher zum Legitimationsgeber des Bauernkriegs wurde.
[...]
1 Vgl. Fuchs, Peter Walther: Der Bauernkrieg. In: Der Bauernkrieg 1524-1526. Bauernkrieg und Reformation. Hrsg. v. Rainer Wohlfeil. München 1975, S. 51.; Vgl. Trossbach, Werner: Bauernkrieg. In: Enzyklopädie der Neuzeit (Bd. 1), Sp.1048-1061.
2 Vgl.: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. München 1925. Band 2, S.151.
3 Vgl. Vogler, Günther: Der revolutionäre Gehalt und die räumliche Verbreitung der oberschwäbischen zwölf Artikel. In: Revolte und Revolution in Europa. Referate und Protokolle des Internationalen Symposiums zur Erinnerung an den Bauernkrieg 1525. (Historische Zeitschrift. Beiheft 4), S. 230-231.
4 Moeller, Bernd: Frömmigkeit in Deutschland um 1500. In: Archiv für Reformationsgeschichte 56 (1965), S. 22. [Im Folgenden zitiert als „Moeller, S.22:“]
5 Vgl. Baumgart, Peter: Zur Ursachenproblematik des Bauernkrieges. In: Revolte und Revolution in Europa. Referate und Protokolle des Internationalen Symposiums zur Erinnerung an den Bauernkrieg 1525. (Historische Zeitschrift. Beiheft 4), S. 189-190. [im Folgenden zitiert als „Baumgart, S.189-190.“]
6 Vgl. Moeller, S. 6-8.
7 ebenda, S. 12.
8 Vgl. ebenda, S.11-12.
9 Vgl. ebenda, S. 13-14.
10 ebenda, S.13.
11 Vgl. Endres, Rudolf: Ursachen. In: Der deutsche Bauernkrieg. Hrsg. v. Horst Buszello [u.a.]. Paderborn 1984, S. 249-250 ; vgl. Baumgart, S.192. [im Folgenden zitiert als „Endres, S.249-250“]
12 Die grundlichen und rechtlichen Hauptartikel aller Baurschaft und Hindersessen der gaistlichen und weltlichen Oberkaiten, von wölchen sie sich beschwert vermeinen [12 Artikel]. In: Quellen zur Geschichte des Bauernkrieges. Hrsg. v. Günther Franz. München [u.a.] 1963, S. 175. (Im Folgenden zitiert als „Zwölf Artikel, S.175:“)
13 Ebenda.
14 Ebenda.
15 mehr hierzu unter 1.2
16 Vgl. Zwölf Artikel, S.176-179.
17 Blickle, Peter: Die Reformation von 1525. 7 Tabellen. München [u.a.] 21983, S. 238. [Im Folgenden zitiert als „Blickle, S.238.“]
18 Vgl. Endres, S, 230.
19 Vgl. Endres, S. 235.
20 Zimmermann, Gunther: Die Antwort der Reformatoren auf die Zehntenfrage : eine Analyse des Zusammenhangs von Reformation und Bauernkrieg. Frankfurt am Main 1982, S. 20.
21 Vgl. Endres, S. 228-229.
22 Zwölf Artikel, S.176.
23 vgl. ebenda.
24 Vgl. Endres, S.226-227.
25 Goertz, Hans Jürgen: Antiklerikalismus und Reformation. Sozialgeschichtliche Untersuchungen. Göttingen 1995, S.63. [Im Folgenden zitiert als „Goertz, Antikleralismus, S.63.“]
26 Vgl. ebenda.
27 Vgl. Zwölf Artikel, S. 177-178. Hier geben vor allem die Artikel 6-8 Aufschluss über die bestehende Rechtsunsicherheit.
28 Vgl. Endres, S.229-230.
29 Vgl. ebenda, S. 234-235.
30 Zwölf Artikel, S.176.