Die Arbeit beleuchtet, teilweise rechtsvergleichend, die europarechtlichen Hintergründe zum Zitatrecht und analysiert die damalige Rechtsprechung in Bezug auf §51 UrhG als verfassungsmäßige Konkretisierung der Zitierfreiheit.
Das Zitat der Gedanken und Schöpfungen anderer ist nicht nur ein Gebot wissenschaftlicher Redlichkeit, sondern zugleich Voraussetzung für die Weiterentwicklung literarischer, wissenschaftlicher, musikalischer und künstlerischer Leistungen. Die geistige Auseinandersetzung mit urheberrechtlich geschützten Werken anderer Schöpfer, und die Fortentwicklung dieser Leistungen ist nur möglich, wenn sie als Bestandteil in einem neuen Werk zitiert werden dürfen. Das Urheberrecht befindet sich in einem natürlichen Spannungsverhältnis zwischen dem gebotenen Schutz der ausschließlichen Verwertungsrechte des Urhebers eines Werkes und dem Interesse der Allgemeinheit an meinungsfreier, geistiger Auseinandersetzung mit dem Werk des Urhebers.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
A. Erster Teil: Urheberrechtliche Relevanz des Zitatrechts
I. Historie, Novellierung & Bedeutung des Zitatrechts gem. § 51 UrhG
a) Historie
b) Novellierung des § 51 UrhG auf Grundlage. des Art. 5 Abs. 3 lt. d
der InfoSoc-Richtlinie [RL 2001/29/EG]
c) Bedeutung
II. Begründung, Inhalt und rechtstheoretische Grundlagen der Zitierfreiheit
III. Tatbestandliche Voraussetzungen der Zitierfreiheit
1. Der Begriff des Zitats
2. Schutzfähigkeit des zitierten Teiles des Werkes – „Werkqualität“
3. Zitatzweck
4. Zitatumfang
5. Veröffentlichung des zitierten Teiles des Werkes
6. Selbstständigkeit des zitierenden Werkes vom zitierten Werk
7. Ungeschriebene Tatbestandsmerkmale
a) Erkennbarkeit
b) Keine Substitutionskonkurrenz
8. Das Änderungsverbot gem. § 62 UrhG
9. Die Pflicht zur Quellenangabe gem. § 63 UrhG
10. Rechtsfolge eines unzulässigen Zitats
B. Zweiter Teil: Aktuelle Problemstellungen des Zitatrechts in der Rechtsprechung
I. Blühende Landschaften – BGH GRUR 2012, 819, 822
II. Painer / Standard – EuGH GRUR 2012, 158, 167
III. Vorschaubilder II – BGH GRUR 2010, 628, 633
1. Gegenstand der Auseinandersetzung:
2. Urteil
a) Kritik des Schrifttums, Schwächen der Einwilligungslehre des BGH
b) Dogmatische und Rechtspolitische Beurteilung
C. Dritter Teil: Reformbedarf des Zitatrechts
I. Reichweite des Zitatrechts de lege lata
II. Lösungsansätze des Zitatrechts de lege ferenda
1. Einführung einer Generalklausel i.S.e. einer „fair-use“-Klausel als „großer Lösungsvorschlag“ ?
2. Verfassungskonforme Aufweichung
der jetzigen Schranke im Informationsinteresse der Allgemeinheit als Lösungsansatz?
3. Einführung einer Schrankengeneralklausel als Auffangtatbestand auf EU-Ebene
III. Schlussbetrachtungen